Wenn
man sich die Größe der neuen Räume anschaue, könne
man die anstehenden Herausforderungen für alle Beteiligten vor Ort
deutlich spüren, so Erzbischof Hans-Josef Becker im Vorwort zu dem
neuen Gesetz: "Eine einfache Überführung der bisherigen
pastoralen Praxis auf die neue Größe ist nicht
möglich!" heißt es dort weiter. "Deshalb stehen wir vor der
großen Herausforderung, die Zukunft der Seelsorge neu zu
gestalten, ohne auf die Nähe zu den uns anvertrauten Menschen zu
verzichten", betont der Erzbischof. Bei allen Bemühungen gehe es
um nicht mehr und nicht weniger als um das Weiterleben des christlichen
Glaubens. Vor diesem Hintergrund sei ihm "die Berufung aller Getauften
mit ihren unterschiedlichen Charismen ein Herzensanliegen", hebt
Erzbischof Becker hervor und hofft auf Unterstützung und viele
kreative Ideen.
In Verbindung mit der Neuumschreibung und Ausgestaltung der pastoralen
Räume werden derzeit Hilfen zur Unterstützung des Weges
sowohl durch die Dekanate als auch von Seiten der Bistumsebene
entwickelt. Quelle: www.erzbistum-paderborn.de
Für unseren Pastoralverbund Senne bedeutet dies, dass diese
Umsetzung mit dem Jahr 2014 geschehen wird, indem die beiden
Pastoralveründe 'Senne' und 'Brackwede-Quelle-Ummeln' zu einem
Pastoralverbund zusammengeführt werden. Der leitende Pfarrer wird
dann seinen Sitz in Brackwede, Herz Jesu, haben. Die Karte zeigt die
neuen pastoralen Räume für die Stadt Bielefeld.

Paderborn,
7. Januar 2010. Erzbischof Hans Josef Becker hat die neuen pastoralen
Räume, die ab dem 1. Januar 2010 schrittweise auf den Weg gebracht
werden sollen, mit einem entsprechenden Gesetz festgeschrieben. In
einem einjährigen Konsultationsprozess war in Pfarreien, Dekanaten
und kirchlichen Gremien die Veränderung der pastoralen Landschaft
beraten worden. Nun liegen verbindliche Regelungen darüber vor,
wie die neuen pastoralen Räume zugeschnitten sein werden und auch,
wo zukünftig der Dienstsitz des für die Leitung
verantwortlichen Pfarrers sein wird.
Bis
zur Verfügung konkreter Umsetzungsakte bleiben die derzeitigen
Pastoralverbünde in der gegenwärtigen Form bestehen. Das
Diözesangesetz legt für jeden pastoralen Raum einen
individuellen Zeitkorridor fest, in dem die Zusammenführung und
Errichtung der neuen Struktur durchgeführt werden soll.
Neuregelung der pastoralen Räume